Baurechtsdatenbank
	Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Garagengesetz 2008
	Abschnitt:
3.Teil Betriebsvorschriften
	Inhalt:
3. Teil
Betriebsvorschriften für Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen und kraftbetriebene Parkeinrichtungen
	Betriebsvorschriften für Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen und kraftbetriebene Parkeinrichtungen
Paragraf:
018
	Kurztext:
1. Abschnitt - Untersagung des Betriebes
	Text:
Steht der Betrieb einer Anlage zum Einstellen von Kraftfahrzeugen im Widerspruch zu den Bestimmungen des § 6, so ist dieser von der Behörde zu untersagen. Die Untersagung ist auf Antrag des Betreibers oder der Betreiberin der Anlage durch die Behörde aufzuheben, wenn ausreichende Vorkehrungen zur Beseitigung der Gefahr oder der unzumutbaren Belästigung getroffen worden sind.