Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Mietrechtsgesetz
Abschnitt:
2. Haupstück
Inhalt:
Bestimmungen über bestehende Mietverträge und Übergangsregelung
Paragraf:
050
Kurztext:
Kundmachung gemäß § 39 Abs. 2
Text:
Die Gemeinden, auf die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes die Voraussetzungen des § 39 Abs. 1 zutreffen, sind durch die Kundmachung der Bundesminister für Justiz und für Inneres, BGBl. Nr. 299/1979, bestimmt.