Page 93 - hagebaumarkt Klauss - Seesteiner Produktkatalog 2022/23
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HINWEISE
FUGEN
Die Fugen haben eine Reihe von Aufgaben, die maßgebend für die langfristige Funktionalität der Fläche sind. Die Fugen, die
Pflastersteine und die Bettung bilden die Pflasterdecke, die nur mit einem funktionierenden Fugensystem das notwendige
Tragverhalten entwickeln kann. Damit die Belastungen gleichmäßig abgeleitet werden, müssen die Fugen fachgerecht
ausgeführt und instandgehalten werden.
FUGENBREITE
Eine ausreichende Fugenbreite ist notwendig:
> um die Reparaturfähigkeit der Fläche zu erhalten, denn nur bei einer regelgerechten Fugenbreite können Betonpflaster-
steine bei nachträglichen Aufgrabungen aus der Fläche genommen und wieder verlegt werden;
> um das Fugenmaterial leichter einbringen zu können,
> um die Abmessungstoleranzen der Steine bis zu einem gewissen Grad auszugleichen und Kantenabplatzungen zu verhin-
dern. Kleine vorstehende Profile an den Seitenflächen eines Pflastersteines oder einer Pflasterplatte werden Abstandshilfen
genannt. Abstandshilfen dienen dem Schutz zweier benachbarter Steine während des Transportes. Sie sind bei maschineller
Verlegung notwendig. Beim Verlegen dürfen Abstandshilfen und benachbarte Steine nicht aneinander stoßen, da die Fugen
zwischen den Steinen sonst nicht gefüllt werden können und die gepflasterte Fläche keine stabile Pflasterdecke bilden kann.
Sollmaß der Fugen gemäß ÖNORM B 2214:
Die zulässigen Fugenbreiten gemäß ÖNORM B 2214 sind einzuhalten um ein gleichmäßiges Fugenbild herzustellen. Bei
Verbundsystemen sind die vom Hersteller vorgegebenen Fugenbreiten einzuhalten. Beim Verlegen in der ungebundenen
Bauweise: 5-8 mm. Beim Pflastern in der gebundenen oder gemischten Bauweise: 8-15 mm.
FUGENMATERIAL
Es gelten die Mindestanforderungen der RVS 08.18.01. Für ungebundenes Fugenmaterial sind gebrochene Gesteinskör-
nungen der Korngemische 0/2, 0/4 und 0/8 mit Größtkorn von 40% bis 50% der maximal zulässigen Fugenbreite, mit aus-
reichendem Anteil an Stützkorn, zu verwenden. Bei gebundenem Fugenmaterial ist die Druckfestigkeit des Fugenmörtels
an die auftretende Belastung anzupassen und darf keinesfalls größer als die Druckfestigkeit der Pflastersteine bzw. der
Platten sein. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Verwendung von zementgebundenem Fugenmaterial in Verbindung
mit einer gebundenen Bauweise zu Spannungsrissen in den Platten führen kann. Grundsätzlich empfehlen wir eine Ver-
legung in ungebundener Bauweise.
FILTERSTABILITÄT LT. RVS 08.18.01 TRAGSCHICHT - BETTUNG - FUGEN
Durch Einhaltung der Sicherheitsbedingungen mit dem angegebenen Korndurchmesser ist der Eintrag von Feinanteilen
des Bettungsmaterials in die Tragschicht und des Fugenmaterials in die Bettung zu verhindern.
INSTANDHALTUNG/WINTERDIENST
Die Instandhaltung der Fläche ist Teil der Planung und spätestens beim Übergabeprotokoll zu vereinbaren. Die Instand-
haltung ist Sache des Erhaltungspflichtigen und bedeutet, den Bestand zu erhalten, damit dieser funktionsfähig bleibt.
Eine äußerst wichtige Wartungsmaßnahme ist die regelmäßige Kontrolle der Pflasterfugen auf vollständige Verfüllung
mit Fugensand. Mindestens einmal jährlich ist eine Sichtprüfung durchzuführen. Dehnfugen und Entspannungszonen sind
regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf fachgerecht instand zu setzen. Fehlendes Fugenmaterial in der ungebundenen
Bauweise ist fachgerecht zu ergänzen. Bei befahrenen Flächen erzeugen die Autoreifen eine Sogwirkung, durch welche
der Fuge Sand entzogen wird. Auch Kehrmaschinen sorgen auf hauptsächlich öffentlichen Flächen für leere Pflasterfugen.
Wird der Fugensand nicht regelmäßig durch „Nachsanden“ ersetzt, kann dies zu Schäden an den Pflastersteinen selbst und
dadurch auch zu einer instabilen Flächenbefestigung führen.
REINIGUNG
Fugen mit ungebundenem Fugenmaterial sind so zu reinigen, dass das Fugenmaterial weder entfernt oder aufgelockert noch
ausgesaugt wird. Verschiedene Hersteller von Reinigungsmaschinen bieten Saugkehrwagen, die speziell für gepflasterte
Flächen geeignet sind. Siehe auch FQP Richtlinie „Pflege und Wartung von Pflasterflächen“. Download auf www.seesteiner.
at oder www.fqp.at.
WINTERDIENST
Für frosttausalzbeständige Produkte dürfen nur Taumittel verwendet werden, die für zementgebundene Produk-
te geeignet sind (siehe Datenblatt des Herstellers). Auf die richtige Dosierung der Taumittel ist zu achten. Die Ver-
wendung von Streusplitten ist vorzuziehen. Für die Schneeräumung werden zum Schutz der Steinoberfläche Räum-
geräte mit Kunststoffaufsätzen empfohlen. Siehe auch FQP Richtlinie „Pflege und Wartung von Pflasterflächen“.
Download auf www.seesteiner.at oder www.fqp.at.
Diese Hinweise erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und verstehen sich als zusätzliche Informationen. Hieraus entsteht
kein Anspruch auf Haftung in einem möglichen Schadensfall. Um eine Garantie für die Verlegung zu erhalten, müssen Sie sich an
einen Fachverlegebetrieb wenden. Nur objekt- und materialbezogene Empfehlungen in schriftlicher Form und unter Einbeziehung
eines Sachverständigen sind als verbindlich anzusehen.
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